Da es im Jahre 2018 ca. 9,4 Millionen Hunde in Deutschland gab, und das Hunderecht auch seine Tücken für einen Laien hat, wollen wir dir die 7 Pflichtgebote als Hundehalter mit an die Hand geben.
Eine interessante Statistik, die im Jahre 2019 durch die ZZF (Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.) im Auftrag gegeben wurde gibt eine interessante Zahl an lebenden Heimtieren in Deutschland.
Ca. 34,5 Millionen Tiere sind es etwa, wie bereits geschrieben davon ca. 9,4 Millionen Hunde und 14,8 Millionen Katzen. Der Rest teilt sich auf verschiedene andere Kategorien auf. Siehe Infografik unten.
Das sind wirklich interessante Zahlen und hätte ich so nicht für möglich gehalten, aber nun zurück zum Thema.
Du als Hundehalter kannst schnell in knifflige, verzwickte Situationen kommen, wo doch ein wenig Hunderechtswissen von Vorteil wäre. Darum lies dir unsere 7 Gebote als Hundehalter aufmerksam durch.
Teilweise kommt es auch zu juristischen Auseinandersetzungen, oder wird zu mindestens damit gedroht.
Juristen beklagen seit langem schon, wie wenig sich manche Hundehalter in Sachen Hunderecht auskennen.
1. Die Ordnungswidrigkeit: Das Hundegebell
Als öffentliche Ruhestörung kann übermäßiges Hundegebell angesehen werden. Beschwert sich der Nachbar über das “Bellen” dann wird aber meistens ein Langzeitprotokoll und Zeugen gefordert, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dir, dem Hundehalter, und deinem Nachbarn kommen.
Bundeseinheitliche Regelungen zum Hundegebell gibt es leider nicht.
Anmerkung vom Author:
Sei bitte selber so fair zu dir, wenn du einen Hund für längere Zeit alleine läßt (in Urlaub fahren z.B:) und andere Familienmitglieder beauftragst sich am Tag mehrmals um den Hund zu kümmern, das funktioniert nicht, der Hund mag die Einsamkeit nämlich nicht. (Ja du wirst dich fragen, das kann man doch nicht machen, doch das gibt es, aktuell bei mir in der Nachbarschaft selbst passiert). Der Hund jaulte die ganze Nacht, das kann dann wirklich zu Ärger mit dem Nachbarn führen.
4Pfoten Admin
Lösung: Hundepensionen, den Familienmitgliedern den Hund mitgeben, wenn schon unbedingt Urlaub ohne Hund sein muß. (Vielleicht ist ein Tier dann doch nicht das richtige, du solltest deine Pflicht schon auch einhalten.
2. Strafrecht – Dein Hund verletzt einen Menschen oder ein anderes Tier.
Verletzt dein Hund Menschen oder andere Tiere so gibt es hier verschiedene Strafrechtsstufen der Körperverletzung.
Die fahrlässige Körperverletzung:
Bei der fahrlässigen Körperverletzung liegt dies meistens beim Hundehalter. Konnte der Hundehalter das Voraussehen, aber er ist trotzdem seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Faustformel: Hätte der Vorfall verhindert werden können oder müssen.
Das Strafmaß beläuft sich hier auf 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Einfache Körperverletzung:
Hier handelt es sich um eine wissentliche Verletzung, besser zu umschreiben mit vorsätzlich. Dieses Strafmaß kann dem Hundehalter drohen, wenn dieser um die Aggressivität seinen Hundes weiß, aber keine Sicherheitsmaßnahmen dafür trifft, wie Maulkorb oder Leine.
Das Strafmaß ist hier bereits bis zu 5 Jahre oder dementsprechende Geldstrafe.
Schwere Körperverletzung:
Hier zählt das gleiche wie bei der einfachen Körperverletzung, doch es kommt auf den Schweregrad der Verletzung an. Wird hierbei ein Mensch entstellt oder verliert ein wichtiges Körperteil durch den Angriff des Hundes so zählt dieses zur schweren Körperverletzung.
Das Strafmaß sieht hier zwischen 1 und 10 Jahre vor.
Körperverletzung mit Todesfolge:
Hier ist der Sachverhalt folgender. Auch wenn der Hundehalter oder Hundeführer keinen Vorsatz hatte, doch seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, kann es zu dieser Schwere der Schuld kommen.
Strafmaß nicht unter 3 Jahren, in minderschweren Fällen 1 – 10 Jahre
Der Hund tötet einen Menschen oder ein Tier:
Laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) handelt es sich hier um eine Sachbeschädigung (ja du liest richtig, Tiere sind immer noch vor dem Gesetz als “Sache” einzustufen)
Neu eingefügt wurde § 90a BGB, der besagt, daß Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.
BGB / §90
Als Beispiel kann man hier einen Hund hernehmen, obwohl man weiß daß er bissig ist sich in einer Schafherde befindet. Reißt er dort ein Tier, dann gilt dies als Sachbeschädigung, mit der Folge daß der Hundehalter den gemachten Schaden ersetzen muß. Kann man dem Hundehalter Vorsatz bei der Verletzung oder sogar Tötung des Schafes nachweisen, dann hat der Hundehalter mit einer Strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
Beschädigt der Hund fremdes Eigentum:
Dies ist wie bereits oben geschrieben dann eine reine Sachbeschädigung. Als Beispiel kann man hier das Anspringen von fremden Personen hernehmen, wobei dann die Kleidung beschmutzt wird, wenn es der Hundehalter nicht unterbindet.
Der Hund tötet oder verletzt einen anderen Hund:
Auch hier geht es wieder um Sachbeschädigung. Hier kann man aber auch das Notstandsrecht berücksichtigen. Das heißt, wird z.B. der Postbote von mehreren Hunden attackiert und gebissen, der Postbote greift zum Knüppel und verletzt dabei einen angreifenden Hund so gilt das Notstandsrecht, da sich der Postbote nur wehrt und damit kein Unrecht begeht.
3. Steuerrecht beim Hund – Was ist hier zu beachten
Vorweggenommen, gilt die Hundesteuer als Luxussteuer und ist damit nicht absetzbar. Es gibt aber auch einige andere Ausgaben, die mit dem Hund in Verbindung gebracht werden können und die dann doch absetzbar sind.
- Die Hunde Haftpflichtversicherung – Diese kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
- Hundefriseur und Hundebetreuung – Diese zählt als steuerlich absetzbare haushaltsnahe Dienstleistung, Wichtig: Diese Dienstleistung muß dabei in den eigenen 4 Wänden des Hundehalters erfolgen und muß dann überwiesen werden (Überweisungsbeleg als Nachweis aufheben)
- Gassi Gang durch einen Dienstleister: Ist ebenfalls steuerlich absetzbar, Wichtig: Hund muß von zu Hause abgeholt werden, das Gassi gehen nicht länger als 2 Stunden dauert, und der Hund wieder zu Hause abgeliefert wird.
- Berufliche Gründe: Wird ein Hund aus beruflichen Gründen gehalten (z.B. Polizeihund, Suchhund, Therapiehund usw.) können die Tierarztkosten als Werbungskosten abgesetzt werden.
Passendes Werkzeug um den Hund selbst die Haare zu schneiden.
4. Öffentliches Recht, Staat, Bürger und Hund
Für Hundehalter gibt es oft in der Öffentlichkeit Konfliktpotential. Dies sind die wichtigsten 3 Bereiche in Sachen Hunderecht in der Öffentlichkeit
Sichere Beförderung / Achten auf die Straßenverkehrsordnung:
Der Fahrer eines KFZ ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs, darunter zählt auch ein mitfahrender Hund wenn dieser die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Rechtlich gelten Hunde als “Ladung”. Wird diese “Ladung” nicht ausreichend gesichert besteht in den meisten Fällen kein Grund für Versicherungen zu zahlen.
Hunde auf der Straße:
Frei laufende Hunde müssen sich immer im öffentlichen Straßenverkehr im Blickwinkel ihres Hundehalters oder des aktuellen Hundeführers aufhalten, der auf den Hund einwirken kann. Je nach den Gemeinden oder Städten kann es auch Leinenpflicht geben, deshalb befragt euch bei euren Gemeinden, wie das bei euch geregelt ist.
Hunderecht – Jagdgesetz
In Tollwutbezirken, seit 2008 laut RKI (Robert Koch Institut) Tollwutfrei, zur Brut- Setz- und Aufzuchtzeit sind generell Hunde an der Leine zu führen. Des weiteren müssen grundsätzlich alle Hunde in der Rufreichweite ihres Hundehalters sein, vorausgesetzt sie sind zuverlässig und hören aufs Kommando.
Ob und in welchem Fall ein Jäger einen wildernden Hund erschießen darf, ist in den verschiedenen Landesjagdgesetzen niedergeschrieben.
5. Privatrecht als Hunderecht – hier kann der Hund anecken.
Beim Privatrecht ist die Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellten Rechtsobjekten gemeint. Rund um den Hund und das Hunderecht kann dies immer wieder zu privatrechtlichen Konflikten führen.
Hund in der Mietwohnung:
Nach dem Hunderecht darf sich ein Mieter nicht ohne Rücksprache mit dem Vermieter einen Hund anschaffen. Aber auch der Vermieter darf nicht willkürlich und ohne Grund einen Hund ablehnen. Hier sollte jeder Einzelfall genau geprüft werden. Ist dabei im Mietvertrag nichts genaues festgelegt, sollte man mal die Hausordnung durchlesen.
Der Hund als Patient:
Wird ein Hund tierärztlich untersucht oder behandelt schließen dabei beide Seiten einen Vertrag (Tierarzt und du als Hundehalter) der auch stillschweigend sein kann.
Dabei verpflichtet sich der Tierarzt nach den Regeln der tierärztlichen Kunst den Hund zu behandeln. Du als Hundehalter verpflichtest dich dementsprechend diese Behandlung zu honorieren. Dabei richtet sich das Honorar des Tierarztes nach der Gebührenordnung der Tierärzte.
Link zur Seite der Bundestierärztekammer, hier findet ihr die GOT (Gebührenordnung), aktuelle Fassung als PDF Gültig ab 14.2.2020
Wer haftet nach dem Hunderecht für den Hund?
Für Hundehüter, Hundeführer oder Hundehalter gilt eine generelle Aufsichtspflicht.
Wichtig: Betreuen Familienangehörige, Freunde oder Bekannte aus Gefälligkeit den Hund, so haften diese nicht, sondern der Hundehalter.
Etwas anderes ist es beim Tiersitten oder Ähnlichem, wird hier der Tiersitter bezahlt, so haftet auch dieser oder der Dienstleister des Tiersitters.
6. Der Hund im Familienrecht
Bei einer Trennung von Ehepaaren wird der Hund wie ein “Haushaltsgegenstand” im Hunderecht behandelt.
Gehört der Hund einem Ehepartner allein, so kann er ihn mitnehmen oder aber auch die Herausgabe verlangen. Gehört er beiden Ehepartnern wird es leider schwierig. Dabei kommt es dann auf die Einkommens und Vermögensverhältnisse , auf das Verhalten beider Partner, und die bisherig praktizierte Sorge um den Hund an. Es kann dabei vom Familiengericht auch eine Unterhaltszahlung für den Hund ausgewiesen werden.
7. Der Hund im Erbrecht:
Tiere gelten im Hunderecht als Teil des Nachlasses. Möchten Herrchen oder Frauchen den Hund im Falle ihres Todes absichern, dann sollte dies im Testament vorhanden sein. Hier wird festgelegt wer sich um den Hund dann kümmern soll oder darf. Der Hund selber kann als Erbe nicht eingefügt werden.
Fazit:
Wie mit allen Rechten und Pflichten sind hier auch für den Hund einige Punkte zu beachten. Ich hoffe ich habe euch zum Thema Hunderecht ein wenig Aufklärung leisten können. Würde mich natürlich über die ein oder andere Erwähnung in den sozialen Medien freuen.