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Gassigehen mit Hunden soll zur Pflicht werden

Was hältst du vom Aufruf zur Gassigehen Pflicht?

Ihr werdet es ja mit Sicherheit die letzten beiden Tage mitbekommen haben, daß unsere Bundesregierung (BRD) sich um das Thema “Gassigehen mit Hunden soll zur Pflicht werden” beschäftigt.

  1. Was plant die Bundesregierung zum Thema?

    Es soll eine Neuregelung für Hundehalter und Hundezüchter geben. Diese beinhaltet laut dem Bundesagrarministerium eine Gassigeh Pflicht mit Hunden, sowie ein Verbot den Hund den ganzen Tag alleine zu lassen.

  2. Welche genauen Regeln sind bei dem Gesetzentwurf vorgesehen?

    1. mindestens 2 mal täglich für mindestens 1 Stunde das Gassigehen mit Hunden oder Auslauf
    2. Verbot der Anbindehaltung (Kette oder Leine)
    3. Verbot des Alleinlassens der Tiere

  3. Warum dieser Vorstoß der Bundesregierung?

    Haustiere sind keine Kuscheltiere sie haben Bedürfnisse, dies ist eine Aussage der Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU).
    Hunde müssten ausreichen Bewegung bekommen und dürften nicht zu lange alleingelassen werden.

Gassigehen mit Hunden – neues Gesetz möglich?

“Haustiere sind keine Kuscheltiere”

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Glöckner CDU

Die Bundeslandwirtschaftsministerin machte dazu auch detaillierte Angaben. Hier sieht sie vor, daß Hundebesitzer täglich mindestens 1 Stunde mit Hunde Gassigehen müssen.

Sie will dabei Hunden genügend Auslauf und Betreuung zukommen lassen, daher wird eine dementsprechende Verordnung geplant.

mit dem hund täglich 2 mal gassigehen soll zur pflicht werden
mit dem hund täglich 2 mal gassigehen soll zur pflicht werden

Diese Verordnung soll Anfang nächsten Jahres (2021) dann verkündet werden, teilte das Ministerium mit. Ein Entwurf liegt bereits vor.

In diesem Entwurf findet sich folgende Textpassage:

“Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren”

Entwurf Landeswirtschaftsministerium

In diesem Text kommt ebenfalls noch vor daß man “Hunde künftig nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen darf”.

Hierfür soll sich eine eingesetzte Betreuerperson laut Verordnung mehrmals täglich um den Hund kümmern. Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden dies führte die Ministerin bei einem Interview mit der Deutschen Presse Agentur aus.

Auf die Frage hin wie das ganze dann kontrolliert werden soll, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder dann zuständig, diese würden aber dann sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er denn schon Gassigehen mit den Hunden war.

In erster Linie gehe es um die Zwingerhaltung der Hunde, die untersagt werden soll.

hundehalter aufgepasst - gassigehen soll pflicht werden
hundehalter aufgepasst – gassigehen soll pflicht werden

Ob das ganze nicht wieder ein wenig zu viel Verordnung ist, was ist hier mit kranken Hunden, wie soll das hier geregelt werden. Ein gesunder Labrador kann 2 Stunden am Tag Gassigehen während ein kranker Mops mit Sicherheit nach 15 Minuten aufgeben muß.

Oder wie schaut das Gassigehen mit Hunden bei heißen Temperaturen aus, zur Sommerzeit bei 35Grad?

Deshalb unser Appell an dich, wenn du dir überlegst einen Hund anzuschaffen. Prüfe vorher ob dieses “Tier” auch zu deiner aktuellen “Lebenslage” paßt und wie sich vielleicht deine Lebenslage im Laufe der Zeit verändern kann. (Kosten, Auslauf, Gassigehen mit Hunden, Kinder, Partner usw.)

Hierfür können wir dir nur den Artikel “Hund kaufen – was muß ich beachten” ans Herz legen.

Wie dann die Verordnung zum Thema “Gassigehen mit Hunden” genau aussehen wird, tja lassen wir uns überraschen.


Umfrage zum Gassigehen mit Hunden, wie ist eure Meinung dazu?

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Strengere Regeln auch für Hundezüchter

Strengere Vorgaben plant das Ministerium auch für die Hundezüchter. Mindestens 4 Stunden Täglich sollen sich dann private oder professionelle Hundezüchter um ihre Welpen kümmern, damit sich diese auch ausreichend an den Menschen gewöhnen.

Hierbei soll für die Hundezucht gelten, daß sich ein Betreuer höchstens 3 Würfe gleichzeitig betreuen darf. Für Wurfkisten sollen künftig Größe und Temperatur geregelt werden.

“Anbindehaltung” von Hunden, also Hunde die den ganzen Tag angekettet sind soll grundsätzlich verboten werden und nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt werden (Was dabei Ausnahmefälle sind wurde dabei nicht erklärt).

Hunde denen tierschutzwidrig die Ohren oder die Rute entfernt wurden, oder Tiere die wegen übermäßiger Zucht sich nicht mehr artgerecht verhalten, dürfen dann nicht mehr öffentlich ausgestellt werden, so will man den Zuchtanreiz dieser Tiere unterbinden.

Neue Regeln auch für den Transport von Nutztieren

Transporte innerhalb Deutschlands dürfen nicht länger als 4,5 Stunden dauern, außer es sei sichergestellt daß zu jedem Zeitpunkt keine Temperatur höher als 30 Grad herrscht.

Gerade bei höheren Temperaturen müssen wir versuchen den Tieren Leid zu ersparen, erklärte Klöckner.

In unserer Facebook Seite oder in der Gruppe dazu könnt ihr euch über dieses Thema unterhalten, was ihr davon denkt.

https://www.facebook.com/unsere.4.pfoten/posts/1389393807933499

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